Häufige Fragen – Deutsch-Französischer Erbfall und Internationales Recht

Nachfolgend finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu deutsch-französischen Erbfällen und zur rechtlichen Begleitung durch Rechtsanwältin Petra Kuhn.

Was ist ein deutsch-französischer Erbfall und warum ist er komplex?

Ein deutsch-französischer Erbfall betrifft eine verstorbene Person, ein Vermögen oder Erben, die sich zwischen Frankreich und Deutschland verteilen. Die Komplexität ergibt sich aus dem Zusammentreffen zweier unterschiedlicher Rechts- und Steuersysteme, die mit der europäischen Erbrechtsverordnung in Einklang gebracht werden müssen.

Braucht man für einen deutsch-französischen Erbfall Anwälte in beiden Ländern?

Nicht zwingend zwei getrennte Anwälte: Rechtsanwältin Petra Kuhn, deutsch-französische Anwältin mit Kanzleien in Berlin und Lyon, ist direkt auf beiden Seiten der Grenze tätig und koordiniert das gesamte Verfahren – so gehen keine Informationen zwischen mehreren Ansprechpartnern verloren.

Welches Recht gilt bei einem Erbfall zwischen Frankreich und Deutschland?

Gemäß der europäischen Erbrechtsverordnung gilt grundsätzlich das Recht des Staates, in dem der Verstorbene zuletzt seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, sofern nicht testamentarisch etwas anderes bestimmt wurde. Jeder Fall muss dennoch individuell geprüft werden.

In welchen weiteren Bereichen ist Petra Kuhn tätig?

Die Kanzlei berät und vertritt auch im Arbeits-, Vertriebs-, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie im Immobilienrecht (grenzüberschreitende Immobilienkäufe) und bei der Forderungseintreibung.

Was kostet eine Beratung oder rechtliche Begleitung?

Die Honorare richten sich nach Art und Komplexität des Falls. Die genauen Gebühren und Abrechnungsmodalitäten finden Sie auf der Seite Honorare.

Ist eine Beratung aus der Ferne möglich?

Ja, Beratungen können telefonisch oder per Videokonferenz erfolgen – besonders geeignet für Mandanten, die zwischen Frankreich und Deutschland leben.

Ist die Kanzlei nur in Berlin und Lyon tätig?

Dies sind die beiden Bürostandorte der Kanzlei, deutsch-französische Fälle können jedoch unabhängig vom Wohnort des Mandanten in Frankreich oder Deutschland aus der Ferne bearbeitet werden.

Wie kann man Petra Kuhn kontaktieren?

Per E-Mail an petra.kuhn.berlin.lyon@gmail.com oder telefonisch: +49 (0)30 88778050 (Berlin) / +33 (0)6 61 97 39 49 (Lyon).