Kosten, Gebühren und Anwaltshonorar

Zusammenarbeit
  • Ich habe mich bewusst nur für wenige Rechtsgebiete entschieden, da so ein großes Maß an Qualifikation und Vertiefung erreicht werden kann.

  • Ich werde das mir erteilte Mandat in Ihrem Interesse und unter Beachtung größtmöglicher Sorgfalt ausführen.

  • Damit ich meiner Pflicht zu Ihrer vollsten Zufriedenheit nachkommen kann, benötige ich von Anfang an alle Ihnen zur Verfügung stehenden Informationen über die entsprechende Angelegenheit und Ihre kontinuierliche aktive Zusammenarbeit.

  • Meine Tätigkeit unterliegt den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und den berufsstandesrechtlichen Regelungen der Lyoner Rechtsanwaltskammer.


  • Honorar
  • Ich berechne mein Honorar nach meinem tatsächlichen Zeitaufwand. Der Stundensatz richtet sich nach Art und Umfang des Mandats.

  • Grundlage meiner Honorarzahlung ist immer eine vorausgehende Vereinbarung mit dem Mandanten. Auf Wunsch besteht die Möglichkeit einer Pauschalvereinbarung, insbesondere bei der Dauerberatung eines Mandanten.










  • Mein Stundensatz ist variabel und richtet sich nach der Komplexität der jeweiligen Angelegenheit. Die so vereinbarte Vergütung enthält die üblichen Kosten für Telekommunikation, Porto und Fotokopien. Reisekosten und Zahlungen an Dritte (Gerichte, Behörden, Gerichtsvollzieher, Übersetzungen …) werden gesondert in Rechnung gestellt.

  • Sollten Sie mich mit der Übernahme des Mandants betrauen, muss ich Sie – gemäß den französischen Rechtsanwaltsstandesregeln – um einen angemessenen Vorschuss bitten: Die Höhe der Anzahlung richtet sich nach dem jeweiligen Streitwert der Angelegenheit sowie der Komplexität des Mandats.

  • Mein Honorar wird grundsätzlich monatlich unter Angabe der Tätigkeit und des Zeitaufwandes abgerechnet. Die monatliche Abrechnung nach Zeitaufwand hat für Sie den Vorteil der Transparenz und gibt Ihnen die Möglichkeit zur Kontrolle und Steuerung des Zeitaufwands und damit der anfallenden Kosten.

  • Ich möchte Sie zudem darauf aufmerksam machen, dass Sie als Mandant meinen Zeitaufwand verringern können, indem Sie mir rechtzeitig die vollständigen Unterlagen übergeben und mich so bei meiner Arbeit regelmäßig unterstützen.

  • Meine Rechnung ist ab Erhalt zahlbar.

  • Die französischen Gerichte können auf Antrag eine der Parteien dazu verurteilen, der Gegenseite einen pauschalen Schadensersatzbetrag als Ausgleich für die mit dem Prozess verbundenen Kosten und Honorare zu bezahlen (Artikel 700 der französischen Zivilprozessordnung); die Höhe diese Betrages stehtim freien Ermessen des Gerichts. Dieser Betrag entspricht jedoch nur ganz ausnahmsweise den tatsächlich verauslagten Kosten.